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   OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92   

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https://dejure.org/1994,7810
OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92 (https://dejure.org/1994,7810)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.04.1994 - 1 L 127/92 (https://dejure.org/1994,7810)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. April 1994 - 1 L 127/92 (https://dejure.org/1994,7810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Innenbereich; Außenbereich; Gefahr der Zersiedlung; Geländezesur; Freifläche; Innenbereichsfläche; Herandrückende Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zusammengehörigkeit vermittelt (siehe dazu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, RDL 1992, 79).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509; siehe auch die Beispiele bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92
    Die Abgrenzung dieser drei Bereiche ist negativ vorzunehmen, so daß Außenbereich danach alles ist, was außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile i.S.d. § 34 BauGB liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92
    Der Begriff der Splittersiedlung in § 35 Abs. 3 BauGB steht beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3.90 -, BRS 50 Nr. 2).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92
    Die unorganische Inanspruchnahme des Außenbereichs durch Bauvorhaben ist zu mißbilligen, d. h. zu "befürchten" und "unerwünscht", wenn in dem Bauvorhaben ein Vorgang der Zersiedelung gesehen werden muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1977 - IV C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92
    Nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschl. v. 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92 - NJW 1993, 2603) ist ein bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i.S.d. § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen 5 Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1994 - 1 L 127/92
    Die sich ihr anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3.72 -, Baurecht 1974, 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2009 - 1 LA 44/09

    Abgrenzung; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Fluss; Herandrücken;

    Ein Grundstück am Rande eines Ortsteils liegt daher in aller Regel nicht innerhalb des Bebauungszusammenhanges (s. dazu die [auch vom Kläger zitierten] Urteile des Senats v. 20.04.1994, 1 L 127/92, sowie vom 25.11.1993, 1 L 53/92; ferner Urteil des Senats vom 22.04.1993, 1 L 37/92, SchlHA 1993, 189; jew. m. w. N.).
  • VG Schleswig, 17.06.2016 - 8 A 197/15

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheids

    Nach den vom Beklagten (in seinem Widerspruchsbescheid, S. 2) sowie dem Klägervertreter (in seinem Schriftsatz vom 07.06.2016, S. 7 bis 14) zutreffend dargestellten Grundsätzen nimmt ein Grundstück an dem Bebauungszusammenhang iSv § 34 BauGB teil, wenn es nach der Verkehrsauffassung trotz etwa vorhandener Baulücken an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt und eine umfassende Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts, also der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die Schlussfolgerung rechtfertigt, dass es trotz eines vorhandenen Abstands zum vorhandenen Bebauungszusammenhang gehört (BVerwG, Beschluss vom 18.06.1997 - 4 B 238/96 -, juris Rn 4; OVG Schleswig, Urteil vom 20.04.1994 - 1 L 127/92 -, juris Rn 25).

    Auch topografische Besonderheiten oder natürliche Begrenzungen, aber auch Straßen können die Grenze vom Innen- zum Außenbereich bestimmen und dazu führen, dass ein unbebautes Grundstück an einem Bebauungszusammenhang "herangedrückt" wird (OVG Schleswig, Urteile vom 25.11.1993 - 1 L 53/92 - juris Rn 34, 35 und vom 20.04.1994 - 1 L 127/92 - juris Rn 25, 26).

  • VG Weimar, 23.07.2002 - 3 K 546/99

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Eine Unterbrechung kann in Anlehnung an bauplanungsrechtliche Grundsätze des § 34 BauGB, wie sie durch § 7a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürKAG ("...im Zusammenhang bebaute Ortsteile...") in Bezug genommen werden, aber nicht nur aufgrund topografischer Gegebenheiten anzunehmen sein, sondern grundsätzlich auch durch Baugebietsgrenzen (vgl. OVG Koblenz, wie vor; Ritthaler, a.a.O., § 7a Anm. 2, S. 23 f.) und insbesondere durch die Grenzen des Bebauungszusammenhangs eines Ortsteils (vgl. zu den bauplanungsrechtlichen Anforderungen an einen geschlossenen Bebauungszusammenhang: BVerwG, Urteil vom 14. September 1992, - 4 C 15/90 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152; Urteil vom 17. Juni 1993, - 4 C 17/91 -, 158; Urteil vom 27. Mai 1988, - 4 B 71/88 -, NVwZ-RR 1989, 4 ff.; Beschluss vom 18. Juni 1997, 4 B 238/96 -, ZfBR 1997, 324 f.; Beschluss vom 20. August 1998, - 4 B 79/98 -, NVwZ-RR 1999, 105 f.; Beschluss vom 2. März 2000, - 4 B 15/00 -, BauR 2000, 1310f.; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 1996, - 3 S 379/95 -, NuR 1998, 142 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 1994, 1 L 127/92 -, zit. nach Juris).
  • VG Weimar, 23.05.2002 - 3 K 1777/98

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Eine Unterbrechung kann in Anlehnung an bauplanungsrechtliche Grundsätze des § 34 BauGB, wie sie durch § 7a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürKAG ("...im Zusammenhang bebaute Ortsteile...") in Bezug genommen werden, aber nicht nur aufgrund topografischer Gegebenheiten anzunehmen sein, sondern grundsätzlich auch durch Baugebietsgrenzen (vgl. OVG Koblenz, wie vor; Ritthaler, a.a.O., § 7a Anm. 2, S. 23 f.) und insbesondere durch die Grenzen des Bebauungszusammenhangs eines Ortsteils (vgl. zu den bauplanungsrechtlichen Anforderungen an einen geschlossenen Bebauungszusammenhang: BVerwG, Urteil vom 14. September 1992, - 4 C 15/90 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152; Urteil vom 17. Juni 1993, - 4 C 17/91 -, 158; Urteil vom 27. Mai 1988, - 4 B 71/88 -, NVwZ-RR 1989, 4 ff.; Beschluss vom 18. Juni 1997, 4 B 238/96 -, ZfBR 1997, 324 f.; Beschluss vom 20. August 1998, - 4 B 79/98 -, NVwZ-RR 1999, 105 f.; Beschluss vom 2. März 2000, - 4 B 15/00 -, BauR 2000, 1310f.; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 1996, - 3 S 379/95 -, NuR 1998, 142 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 1994, 1 L 127/92 -, zit. nach Juris).
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